Ausstiegsförderung erhalten – Finanzierung von EXIT Deutschland und ähnlichen Initiativen sicherstellen

Die Jungen Liberalen Schwaben erachten die Prävention von extremistischen Tendenzen, die Unterstützung beim Ausstieg aus derartigen Organisationen und die Opfer- und Angehörigenberatung für essenzielle gesellschaftliche Aufgaben. Eine hinreichende Finanzierung von in diesem Bereich agierenden Initiativen ist für uns Grundlage des Erfolgs solcher Initiativen. 

Die Evaluierung der Wirksamkeit des Extremismusansatzes begrüßen wir, ebenso die Durchführung notwendiger Reformen. Die ab dem Jahr 2020 geplante Umstrukturierung des gesamten Extremismusansatzes im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ ist allerdings in zahlreichen Punkten fehlerhaft. 

Die geplante, geänderte Schwerpunktsetzung hin zur gesellschaftlichen Aufklärung und Prävention ist unseres Erachtens nicht zielführend, da die Menschen, die bereits Teil extremistischer Organisationen und Strukturen sind, nicht mehr erreicht werden, da das vorrangige Ziel ist, das Abrutschen in ebensolche Strukturen verhindern. Die Aufgaben der Prävention und der Ausstiegsberatung und -förderung sind für uns ebenbürtig wichtig. Wir lehnen diese Schwerpunktsetzung deshalb ab und sprechen uns für eine ausgewogene Förderung beider Bereiche aus. 

Zweitens lehnen die Jungen Liberalen auch die Beschränkung auf bis zu 5 bundesweite Träger pro zu bildendem Kompetenzzentrum im neuen Entwurf der BMFSFJ ab, ebenso wie die offenbar angestrebte Vergabe dieser Fördermittel in Form eines Gruppenwettberwerbsverfahrens, welches augenscheinlich vorwiegend auf Modellprojekte ausgerichtet ist. Stattdessen sprechen sich die JuLis Schwaben dafür aus, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich vom Ansatz der gesammelten Förderung von Gemeinschaftsbewerbungen zur Bildung eines Kompetenzzentrums trennt, die Förderung förderungswürdiger Initiativen einzeln bewertet und dann auf Grundlage der ergangenen Förderungszusagen die Bildung von Kompetenzzentren anregt, unterstützend koordiniert und entsprechend auch weitergehend und langfristig finanziell fördert. 

Gleichstellung ja! Aber bitte verfassungskonform.

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern die Bayerische Staatsregierung, sowie die FDP-Bundestagsfraktion, dazu auf, bezüglich des am 31. Januar 2019 im brandenburgischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Geschlechterparität bei Landtagswahllisten, unverzüglich nach dessen Verkündung einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß §§ 93 I Nr. 2 GG, 76ff. BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. 

Wahlrecht ab 16

Die Jungen Liberalen fordern, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht erhält.  

Selbstbestimmungsrecht für Transsexuelle stärken!

Der Bezirksverband Schwaben fordert, dass die Hindernisse beim Wechsel des juristischen Geschlechts abgebaut werden. 

Neugestaltung des Straßenausbaubeitrags – Für einen fairen Umgang mit Eigentümern

Die JuLis Schwaben fordern den Straßenausbaubeitrag, auch bekannt als Anwohnerbeteiligung dahingehend zu verändern, dass eine frühzeitige Informierung stattfindet, sowie die Möglichkeit bei Bedarf den anfallenden Betrag verteilt in Raten zu bezahlen um die finanzielle Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten.  

Forderung:  

Eine Informationspflicht von Seiten der zuständigen Gemeinde, abhängig von der Beitragspflicht des Eigentümers und mit Angabe des anfallenden Straßenausbaubeitrages: 

Anliegerstraße (mit in der Regel 25 % Gemeindeanteil) 4 Jahre vor Rechnungseingang 

Haupterschließungsstraße (mit in der Regel zwischen 40 und 50 % Gemeindeanteil) 2 Jahre vor Rechnungseingang. 

Hauptverkehrsstraße (mit in der Regel 40 bis 75 % Gemeindeanteil) 1 Jahr vor Rechnungseingang. 

Das Recht den Straßenausbaubeitrag in Raten zu bezahlen, wobei die Rückzahlungsdauer in Abhängigkeit zur Beitragspflicht steht:  

Anliegerstraße (mit in der Regel 25 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 4 Jahre möglich. 

Haupterschließungsstraße (mit in der Regel zwischen 40 und 50 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 2 Jahre möglich. 

Hauptverkehrsstraße (mit in der Regel 40 bis 75 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 1 Jahres möglich. 

Zweirädrige Krafträder auf dem Fahrradweg

In der Straßenverkehrsordnung im §2(4) ist geregelt wie sich Fahrradfahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Im Letzten Satz des Paragraphen geht es darum, dass Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege mitbenützen dürfen. 

Wir fordern, dass der Gesetzestext erweitert wird und es auch zweirädrigen Krafträdern bis 50km/h erlaubt ist außerhalb von geschlossenen Ortschaften, gut ausgebaute Radwege zu nutzen. 

Dies bezieht sich auf Leichtkrafträder, auf zweirädrige Krafträder (Mopeds) mit Drosselungen bis 55km/h, sowie elektrisch unterstützte Fahrräder. 

Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern

Die Julis Schwaben fordern eine flächendeckende Ausweitung der Teencourtprojekte. 

Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben kann, beispielsweise eine Führerscheinsperre bei Verkehrsdelikten oder Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden Maßstäben 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter) 

  • Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein 
  • Keine bisherigen Vorstrafen 
  • Ein Geständnis muss vorliegen 
  • Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit (Niemand ist gezwungen, an dem Teencourtprojekt teilzunehmen.) 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Schülerrichter) 

  • Jugendliche im Alter von 14-18 
  • Freiwillige Teilnahme 
  • Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche 
  • Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein 

Zusammensetzung der Verhandlung 

  • 3 Schülerrichter 
  • 1 nicht stimmberechtigter Sozialpädagoge 
  • 1 jugendlicher Beschuldigter 

 

Verfahrensablauf 

Vorgespräch:  

  • Gegenseitige Vorstellung 
  • Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys, Interessen,  
  • Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin 

eine geeignete Maßnahme gefunden, die der Tat und dem Jugendlichen entspricht 

  • Ein Nachgespräch wird vereinbart  

Nachgespräch:  

  • Präsentation der durchgeführten Maßnahme 
  • Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur Staatsanwaltschaft zurückgesendet 

Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält. 

Organisation des Projektes 

  • Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt oder freier Träger), der das Teencourtprojekt übernimmt und fördert. 
  • Nachdem ein Träger gefunden wurde, wird ein Konzept aufgestellt/ausgearbeitet. 
  • Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch die Staatsanwaltschaft 

Finanzierung 

  • Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium weiterleitet). 
  • Durch Spenden 

Bargeld ist gelebte Freiheit

Die Jungen Liberale fordern, dass die 500-Euro-Banknote auch über das Jahr 2018 hinaus ausgegeben wird.