Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen-Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden oder potenzielle Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensive Möglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

Eher zum Heulen als zum Lachen – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz krisensicher machen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch der Krieg in der Ukraine. Alle diese Ereignisse haben uns gezeigt, wie wichtig es ist auf Krisen verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Umso gravierender ist es nun, dass in den letzten Jahrzehnten der Ausbau und die Vorsorge im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes extrem vernachlässigt wurde. Damit Deutschland in Zukunft auf solche Ereignisse vorbereitet ist, fordern wir daher:

 

  1. Eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Das gilt sowohl für Bund und Länder als auch für die einzelnen Länder und Kommunen untereinander. So unterstützen wir die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bund und Ländern, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden kann. Dieses Kompetenzzentrum soll zudem als Vermittler zwischen Ländern oder Kommunen eingesetzt werden können, um Informationen über Wetterlagen, Bestand von Rettungsfahrzeugen etc. austauschen zu können und gegenseitige Hilfe zu koordinieren. Hierbei geht es allerdings zusätzlich um die Zurverfügungstellung von detaillierten Karten und Wettermodellen, die oftmals nicht zwischen den einzelnen Ländern oder Kommunen ausgetauscht werden, obwohl diese für Prävention und Unterstützung dringend notwendig sind.
  2. Eine Vereinheitlichung der Handlungsempfehlungen gerade bei der Ausrufung des Katastrophenfalls, sowie der damit verbundenen Qualifikationen der Bürgermeister und anderer Amtsträger in Kommunen und Landkreisen. Diese sollen verpflichtet werden, entsprechende Aus- und Fortbildungen beim BBK zu besuchen. Teil dieser Vereinheitlichung sollen auch die Standards und Benennungen der freiwilligen Hilfskräfte sein, damit diese in „fremden“ Bundesländern effizient Hilfe leisten und ohne Verständigungsschwierigkeiten miteinbezogen werden können.
  3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophenfälle jeglicher Art und dem entsprechenden Verhalten in dieser Lage oder der Interpretationen von Warnungen. Dazu sollen die Bürger umfangreich geschult werden, beispielsweise im Erkennen unterschiedlicher Sirenensignale, der privaten Krisenvorsorge oder bei den Erwartungen, welche mit welchen externen Hilfen sie rechnen können. Dabei soll insbesondere auch frühkindliche Bildung und das Ansprechen von Katastrophen in Schulen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll, vergleichbar mit den Informationskampagnen von Polizei und Feuerwehr, im Rahmen einer Katastrophenschutzkampagne auf richtige Verhaltensweisen im Ernstfall hingewiesen und zu Weiterbildung in diesem Bereich aufgerufen werden.
  4. Die Einrichtung von Kompetenzzentren zur Einbindung freiwilliger Helfer im Krisenfall. Diese Anlaufstellen sollen seitens der Kommunen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit freiwillige Helfer sich dort einfinden und dann je nach individuellen Kompetenzen und Hilfsbedarf in einzelnen Teilregionen und Arbeitsbereichen eingeteilt werden können. Es soll zusätzlich die Möglichkeit eines „Helferführerscheins“ eingeführt werden. Volljährige können diesen beantragen, wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse B haben, womit der „Helferführerschein“ eine Art abgespeckten LKW-Führerschein darstellt. Er berechtigt in Dienstsituationen dazu, Fahrzeuge von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu fahren. Darüber hinaus sollen Freiwillige auch unabhängig von konkreten Krisenfällen Kurse besuchen können, die im Katastrophenfall relevante Kenntnisse zur Selbst- und Fremdhilfe vermitteln. Auf diese Weise könnten dazukommende Helfer in einem Krisengebiet mit dem entsprechenden Know-how ausgestattet auch komplexere Hilfsaufgaben übernehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Kurse liegt bei den im Katastrophenfall agierenden Organisationen.
  5. Den Ausbau von Frühwarnsystemen oder Schutzinfrastruktur wie Bunkern oder Notfallunterkünften. Wir unterstützen dabei die Einführung des Cell-Broadcasting, wollen aber zusätzlich die Möglichkeiten erweitern, Katastrophenwarnungen elektronik-unabhängig weitergeben zu können. Dies gilt auch für jegliche Kommunikation über Analogfunk. Entsprechende Analogfunkmasten sollen ausgebaut werden. Weitere Möglichkeiten und Kommunikationswege zur elektronik-unabhängigen Warnung und Information der Bevölkerung sollen verstärkt in den Fokus der Forschung und Entwicklung gerückt werden.
  6. Die Erstellung von Szenarien und darauffolgenden Abläufen bei Katastrophen jeglicher Art in der Zukunft durch öffentliche Stellen. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeit eines Black-outs oder anderer (vor allem multipler) Katastrophen, die Stromausfälle oder die Unterversorgung von kritischer Infrastruktur zur Folge haben, eingegangen werden, wobei speziell die betroffenen Akteure im Rahmen der kritischen Infrastruktur miteinzubeziehen und zu informieren sind.

 

Antragsteller: Leonie Vogler, Kai Fackler, Programmatik AK-Schwaben

 

Anbau von Nutzhanf erleichtern

Hanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanzen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Ursprung der psychoaktiven Substanz THC reduziert wurde. Nutzhanf, der keinen oder nahezu keinen THC besitzt, bietet zahlreiche weitere Verwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zur Herstellung von Papier aus Hanffasern oder Hanföl aus Hanfsamen. Im letzten Jahr wurden zweidrittel der in Deutschland verwendeten Hanfpflanzen importiert. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe zu verbessern fordern wir Jungen Liberale:

 

  1. Die Einfuhrregelungen aus Drittländern, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC-Kontrollen beim Hanfanbau sind in der EU Verordnung Nr. 1307/2013 geregelt. Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG). Um die Nutzhanfproduktion und -verarbeitung in Zukunft sicher zu ermöglichen, muss in einem ersten Schritt der Nutzhanf aus dem BtMG gestrichen sowie Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Die Listung im BtMG erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Wir Jungen Liberale fordern daher, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen.

 

  1. Probleme beim Anbau von Nutzhanf in Deutschland bereitet der gesetzlich vorgeschriebene Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Während in anderen Europäischen Staaten ein Grenzwert von 0,6 – 1 Prozent (Italien, Schweiz) nicht überschritten werden darf, gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,2 Prozent. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierten, sowie der hier verarbeiteten und hergestellten Produkte zu garantieren, fordern wir den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen.

 

  1. Europaweit dürfen aktuell nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. In Deutschland sind speziell für Anforderungen gezüchtete Nutzhanfsorten unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten. Wir Junge Liberale setzen uns daher für eine Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung ein. Die Zulassung der Nutzpflanzen darf nicht willkürlich und unabhängig von dem THC-Gehalt erfolgen.

Hier gibt’s nichts zu lachen! Oder?

Obwohl Lachgas als Partydroge immer beliebter wird, ist es noch kaum Teil der Präventionsarbeit oder der Forschung im Bereich der Konsumfolgen. Daher fordern wir:

 

  1. Statt über ein Verbot zu diskutieren, das aufgrund der breiten Verwendung von Lachgas in der gleichen chemischen Form (N2O, Distickstoffmonoxid) in Industrie, Medizin und dem Verbrauchersektor ohnehin nicht durchsetzbar wäre, wollen die Jungen Liberalen Lachgaskonsumierenden einen aufgeklärten und verantwortungsvollen Konsum ermöglichen und dabei mit angemessenen Präventionsmaßnahmen auf die Konsumentwicklung reagieren. Wir Junge Liberale sehen darin die einzige Möglichkeit, auf den Konsum zu reagieren, ohne übermäßig in andere Sektoren einzugreifen, die nichts mit dem Konsum zu Rauschzwecken zu tun haben und langfristig umsetzbar sind.
  2. Lachgas ist als eigenständiger Punkt in den Jahresbericht der Bundesdrogenbeauftragten aufzunehmen. Die Forschung auf diesem Gebiet ist zu vertiefen. Lachgas wird aufgrund seiner extrem kurzen Rauschdauer häufig gemeinsam mit anderen Rauschmitteln konsumiert, weshalb neben dem reinen Lachgaskonsum ein Fokus der wissenschaftlichen Arbeit auch auf dem Mischkonsum liegen sollte.
  3. Die Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Lachgas als Droge müssen ausgeweitet werden. Eine allgemeine Aufklärung über die Risiken von Lachgas sollte bereits bei Kindern und Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen erfolgen, wie es auch schon bei anderen Rauschmitteln gängig ist. Darüber hinaus muss es im Internet durch staatliche Stellen wie etwa der BZgA ausführlichere, leicht zugängliche, verlässliche Informationen zu Suchtpotential und Nebenwirkungen geben als dies aktuell der Fall ist. Auch hier ist ein Fokus auf den Mischkonsum mit Alkohol und anderen Drogen zu legen. Um wirklich alle potentiell Betroffenen zu erreichen, ist Lachgas in das Broschürenportfolio der BZgA aufzunehmen.
  4. Auf Lachgaskartuschen ist ein Warnhinweis bezüglich der Gefahren des berauschenden Konsums/Missbrauchs anzubringen. Außerdem ist in verbraucherorientierten Onlineshops darauf hinzuweisen, dass Lachgaskonsum mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und die angebotene Ware nicht für den berauschenden Konsum bestimmt ist.
  5. Die Forschung zu Lachgas als potentielle Behandlungsmethode für Depressionen muss ausgeweitet werden. N2O hat in Pilotexperimenten bereits sehr positive Ergebnisse bezüglich einer Abschwächung von Depressionssymptomen geliefert. Sollten diese ersten positiven ersten Ergebnisse auch in weiteren Experimenten auftreten, ist mittelfristig dafür zu sorgen, dass sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden mit dem Wirkstoff behandelt werden. Neben den bisherigen Experimenten, bei denen Patienten unter Aufsicht eines Arztes für eine gewisse Zeitspanne unter N2O-Einfluss gesetzt wurden, ist ebenfalls zu prüfen, ob auch der Konsum von Lachgas zuhause unter gegebenen persönlichen Umständen und unter Einhaltung eines ärztlich verordneten Konsumplans zu vergleichbaren Ergebnissen führt. Die Forschung soll dabei sowohl eine möglichst einfache Methode, vergleichbar mit der Konsummethodik zu Rauschzwecken, als auch die Nutzung spezieller Maschinen für den Heimgebrauch in den Fokus stellen. Für diesen Fall sollten Behandelnde, wenn möglich, prüfen, ob eine Behandlung von depressiv Kranken neben den klassischen Methoden begleitend mit N2O im Einzelfall angebracht erscheint. Bei langfristig positiven Ergebnissen ist diese Methodik in den Lehrplan des Medizinstudiums aufzunehmen.

Damit die eigenen vier Wände wieder sicher sind.

Jeder Mensch hat das grundgesetzlich gesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist dabei eine essentielle Aufgabe des Deutschen Staates. Betroffene Männer, Frauen und Kinder werden nicht ausreichend gegen diese Gefahr geschützt. Ein konsequentes Vorgehen kann dabei nur auf Basis einer möglichst fundierten Datenlage geschehen. Daher fordern wir:

 

  1. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung übernehmen und sich effektiv gegen alle Arten häuslicher Gewalt einsetzen. Dazu zählen körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt gegen Männer und insbesondere gegen Frauen und Kinder. Dabei muss es sowohl niedrigschwellige Hilfsangebote als auch konsequenten Schutz und sichere Unterstützung für Betroffene geben.
  2. Der Gesundheitsbereich soll als wichtige Schnittstelle Kontakte zwischen Gewaltbetroffenen und spezifischen Hilfsangeboten herstellen. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig sowohl beim Besuch der Frauen-, Kinder- oder Hausarztpraxis sowie bei psychologischen Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Ärztinnen und Ärzte sollen, in den Tatbestandsmerkmalen vergleichbar mit der Regelung für Kinder und Jugendliche in Art. 14 Abs. 6 GDVG (bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz), dazu verpflichtet werden, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch unter vier Augen diese Vermutung anzusprechen und bei Bedarf Informationen über Hilfsangebote zu machen. Die Anhaltspunkte sollen außerdem dokumentiert und für ein Jahr aufbewahrt werden. Dies ist zwingend auch zu kommunizieren, damit Betroffene, die später Anzeige erstatten wollen, sich dann dieser Beweise bedienen können. Mit dem Einverständnis der betroffenen Person sollen ebenfalls Beweisfotos angefertigt und DNA für eine eventuell folgende DNA-Analyse gesichert werden. So kann Betroffenen auch eine fundierte Anzeige ermöglicht werden, auch wenn sie sich erst längere Zeit nach der Tat für eine Anzeige entscheiden. Kurse, die Allgemein- und Zahnmedizinern vermitteln, wie sie Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen können, unterstützen wir.
  3. Als Grundlage für jegliche Arbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt müssen verlässliche Daten erhoben werden. Dazu muss unter anderem Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgeführt werden. Um eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Studien zu gewährleisten, setzten sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass Bemühungen unternommen werden, die Definition von Gewalt im medizinischen Sinne zu vereinheitlichen oder alternativ Studienergebnisse unter Bezugnahme auf mehrere führende Definitionen von Gewalt zu veröffentlichen. Bei der Erforschung soll aufgrund des hohen Einflusses emotionaler Faktoren wie Scham, Furcht oder Verdrängungsmechanismen und die dadurch vergleichsweise wenig repräsentativen polizeilichen Statistiken auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt (Hellfeld) ein besonderer Fokus auf das Dunkelfeld gelegt werden. Da entsprechende Studien besonders aufwändig sind, soll von staatlicher Seite finanzielle Unterstützung für Forschende bereitgestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf homosexuelle Männer gelegt werden, für die in Pilotstudien eine erhöhte Gefahr, Opfer häuslicher Gewalt zu werden, festgestellt wurde. Repräsentative Studien sollen dieses Ergebnis nun validieren oder falsifizieren.
  4. Wenn in einem Frauenhaus Unterstützung gesucht wird, muss diese auch gewährt werden können. Dem eklatanten Mangel an Frauenhausplätzen und Fachpersonal muss entschieden entgegengetreten werden. Darüber hinaus sprechen wir uns klar dagegen aus, dass die Kosten nicht für alle Betroffenen vom Staat übernommen werden. EU-Bürgerinnen, Studentinnen, Auszubildende oder Asylsuchende dürfen nicht weiter keine oder nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung bei einem Frauenhausaufenthalt erhalten. Ebenso lehnen wir es ab, dass das Einkommen und Vermögen von Betroffenen eine Rolle dafür spielt, ob der Aufenthalt von Staat gezahlt wird. Unserer Meinung nach sollte in solchen Extremsituationen nur die Abwendung einer bestehenden Gefahr im Vordergrund stehen, daher fordern wir die Abschaffung dieser Regelung. Allgemein unterstützen wir ein bundesweite Angleichung der finanziellen Unterstützungsleistungen für Frauenhausaufenthalte.
  5. Deutschland hat sich national und international über Gesetze und Abkommen verpflichtet, Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Es ist daher ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Um den Schutz dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, ist die Weiterentwicklung von umfassenden und bundesweit einheitlichen Präventions- und Gewaltschutzkonzepte für entsprechende Einrichtungen notwendig. Hierfür fordern wir spezielle Schulungen für mobile Ärzteteams, die regelmäßig oder stationär eine solche Einrichtung betreuen. Diese Schulungen sollen den Teams ermöglichen, Anzeichen häuslicher Gewalt besser zu erkennen und so den Schutz derjenigen in entsprechenden Einrichtungen mit wenig Interaktion nach außen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Einrichtungen dadurch nicht unter einen Generalverdacht gestellt.

Bringt das Internet hinter Gitter! 

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein, die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst getragen werden.
  3. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit der jeweiligen JVA vorzunehmen sind.
  4. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
  5. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht verschiedenste Formen denkbar.
  6. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung vergangener Straftaten sabotiert werden könnte.

Sport fördern, digital und analog: eSport endlich richtig anerkennen!

Wir Jungen Liberalen sehen in eSport sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch eines der spannendsten Felder der nächsten Jahre. Um bestehende Stigmata zu bekämpfen, wirtschaftliche Chancen am Standort Deutschland zu generieren und eSports endlich auch hier in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, fordern wir:

  1. Um eSport endlich in Deutschland ankommen zu lassen, wollen wir sportliche Vorbilder in Deutschland etablieren. Spitzen-eSportler aus Deutschland können diese Vorbilder darstellen. Wir wollen genau diese potenziellen Spitzensportler fördern, vergleichbar mit der Art und Weise, die bereits in anderen Sportarten praktiziert wird. Junge Talente wollen wir in professionellem Umfeld in ihren Sportarten ausbilden. Dazu zählt eine bessere Vereinbarkeit von Schule und Sport, beispielsweise in speziellen Förderzentren, die vergleichbar mit den bereits bestehenden Olympiastützpunkten des Deutschen Olympischen Sportbunds sind. Dort kann zusätzlich sichergestellt werden, dass neben dem Gaming auch ein angemessener Ausgleich durch Bewegung und gesunde Ernährung geschaffen werden kann.
  2. Die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag soll sich für die Austragung eines eSport-Turniers in Bayern einsetzen. Die Gamescom in Köln zeigt bereits, dass große eSport-Events auch in Deutschland Anklang finden. Große eSport-Turniere sind eine Möglichkeit, um zu zeigen, dass eSports nicht, wie von einigen Teilen der Gesellschaft behauptet, nur allein im dunklen Zimmer praktiziert wird, sondern sehr wohl gemeinschaftsbildend ist.
  3. eSport lebt vom Spiel in Wettbewerben, bei der sich zwei Spieler oder Teams gegeneinander behaupten. Kommunale eSport-Räume, die in einer Public-Private-Partnership aufgebaut werden können, können sowohl für Spitzenteams als Trainingsraum oder für Hobbyspieler für LAN-Partys oder anderweitiges gemeinsames Gamen einen Anlaufpunkt darstellen. So wird nicht nur den Sport an sich gefördert, sondern auch Menschen mit gleichen Interessen eine Möglichkeit gegeben, sich zu vernetzen.
  4. eSport-Vereine bilden das Rückgrat der Szene. Wir wollen sie unterstützen. Dazu sollen sie nicht nur über eine Gemeinnützigkeit eine Antragsbefähigung für Bundesfördermittel erhalten (siehe Antrag ,,eSport-Vereine als gemeinnützig anerkennen, beschlossen durch den erweiterten Landesvorstand der JuLis Bayern am 21.6.2020), sondern ebenfalls Zugriff auf einen speziellen, neu zu schaffenden Fördertopf für (Sport-)Vereine mit Fokus auf digitale Kommunikationswegen bekommen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade solchen Vereinen eine Schlüsselrolle zukommt, den Breiten-eSport in den Alltag neben Familie, Schule und Job zu integrieren und so möglichen Gefahren einer medialen Überreizung vorzubeugen.
  5. Die nächste große Entwicklung im Bereich des eSport wird voraussichtlich die Virtuelle Realität sein. Dabei bleibt das Gaming jedoch nicht der einzige Anwendungsbereich, sondern es eröffnet sich auch eine Vielzahl an Möglichkeiten in der Architektur, Industrie sowie in anderen Kulturzweigen (etwa für Museen). Deutschland sollte sein Potenzial in diesem Bereich nutzen und sich bemühen, die Entwicklung dieser Technologie maßgeblich mitzugestalten. Forschungsinstitute wie das Fraunhofer-Institut, die bereits jetzt maßgeblich an der Entwicklung von VR-Technologien beteiligt sind, sollen in dieser Arbeit mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Die Förderung soll sich dabei nicht nur auf VR-Geräte, sondern auch die dazugehörige Software beziehen.

Compliance in allen DAX Unternehmen verpflichtend machen

Die Aufarbeitung des Wirecard-Finanzskandals steht noch ganz am Anfang. Die erlassenen Regelungen reichen nicht aus, um Marktmanipulationen besser unterbinden zu können.
Die Verantwortung der wohl unglücklich agierenden BaFin steht noch in den Sternen.

Da also von behördlicher Seite alsbald keine adäquate Kontrolle der großen
Unternehmen zu erwarten ist, muss innerhalb der Unternehmen im DAX eine
verpflichtende Selbstkontrolle eingeführt werden. Für Wertpapierdienstleister besteht
eine solche verpflichtende Selbstorganisation schon (§§ 80 f WpHG).

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, dass zunächst in allen größeren Kapital-
und Personengesellschaften
vergleichbare Strukturen geschaffen werden, wie dies für Finanzdienstleister sowieso
schon gilt. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen.

  1. Einrichtung einer Compliance-Abteilung 

Viele Unternehmen haben heute schon auf freiwilliger Basis eine entsprechende Einrichtung. Bisher ist eine solche Abteilung zwar im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen; davon kann aber mit Begründung abgewichen werden. Sie soll nun verpflichtend für deutsche Aktiengesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 2,5 Milliarden Euro bzw. alle deutschen Kapital- und Personengesellschaften mit einem (Konzern-)Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Einrichtung einer gemeinsamen Compliance-Abteilung für die Konzernmutter und die Tochtergesellschaften soll zulässig sein.

  1. Risikomanagement 

DAX-Unternehmen müssen verpflichtet werden, für ein angemessenes Risikomanagement ihrer Geschäfte Strategien zu entwickeln. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen vorab über ihre Risikobereitschaft und Toleranzschwellen Gedanken machen und ihre Geschäfte
danach ausrichten.

  1. Innenrevision 

Eine mit den erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechten ausgestattete, unabhängige
Stelle im Unternehmen muss sich um die Einhaltung interner und externer Vorschriften kümmern und die Geschäftsführung beraten. Oben genannte
Aktiengesellschaften sollen zudem verpflichtet werden, eines ihrer Vorstandsmitglieder als Chief Compliance Officer zu benennen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, “schwarze Schafe” bei den Unternehmen gar
nicht erst entstehen zu lassen, da schon im Unternehmen selbst Geschäftspraktiken
kontrolliert und hinterfragt werden müssen. Dies könnte helfen, verloren gegangenes
Vertrauen der Anleger in die Integrität der Märkte wiederherzustellen.

Reformierung des Kirchenarbeitsrechts

Reformierung des Arbeitsrechtes in allen Institutionen des Glaubens 

Die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtun-
gen sollen nur noch in beschränktem Maße Gültigkeit besitzen. Nur die Personen
mit besonderer Weihe, die zur Weitergabe der Lehre verpflichtet, also Priester,
Diakone und Bischöfe sollen den besonderen Bedingungen des kirchlichen Ar-
beitsrechtes unterliegen. Kirchliche Mitarbeiter, die ohne einen kirchlichen Sen-
dungsanspruch im engeren Sinne versehen sind, sollen unter den gleichen Be-
dingungen eingestellt werden wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland.
Seine persönliche, politische, religiöse oder sexuelle Orientierung darf dabei kei-
ne Rolle spielen – auch wenn sie im Widerspruch zu der Lehre einer religiösen
Gemeinschaft steht. Das Gleiche gilt für vergleichbare Positionen in Einrichtun-
gen von muslimischen, jüdischen, buddhistischen und anderer Religionsgemein-
schaften in Deutschland. Mitarbeiter bei religiösen Einrichtungen sollen auch die
Möglichkeit bekommen, sich gewerkschaftlich frei zu organisieren. Ferner sehen
die Jungen Liberalen keine Notwenigkeit, dass Priester, Bischöfe und vergleich-
bare Würdenträger in anderen Religionsgemeinschaften Beamtenstatus genie-
ßen. Diese Regelung ist ebenfalls abzuschaffen. 

Der Rechtsstaat kennt keine Gnade!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten sowie des Ministerpräsidenten ersatzlos abzuschaffen. Hierzu sind Art. 60 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie Art. 47 Abs. 4 der Bayrischen Landesverfassung zu streichen.