Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen!

Die Jungen Liberalen lehnen jegliches Verbot von Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung strikt ab! Stattdessen sollen die Transparenz und der mündige Verbraucher gestärkt werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Allgäu eine klare farbliche Kennzeichnung bei Produkten, die in der Herstellung bzw. Haltung mit Antibiotikum behandelt wurden. Die Kennzeichnung soll Arten der Antibiotika klar darstellen, die bei der Haltung verwendet wurden. 

Zudem mangelt es aber derzeit an klaren Alternativen den Infektionsdruck bei konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Allgäu sehen darin eine effiziente Möglichkeit, die Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen. 

Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik

Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit sind zentrale Aspekte der liberalen Geisteshaltung. Daher ist es erstrebenswert, wenn sich Sozialpolitik nach diesen Grundpfeilern richtet. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen Schwaben dafür ein, dass Crowdfunding und das Ehrenamt für öffentliche Projekte verstärkt kommunal, im Land und im Bund koordiniert und eingesetzt werden sollen. Aktuell wird Crowdfunding für diese Zwecke kaum genutzt, obwohl die Ressourcen durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft gegeben sind. 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in dieser Finanzierungsmethode großes Potential für eine moderne und überaus selbstbestimmte Sozialpolitik. Aus diesem Grund könnte beispielsweise eine Internetseite, auf welcher der Bürger die Möglichkeit hat sich mittels Crowdfunding an sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Projekten zu beteiligen, eingerichtet werden. Das soll zu einer Visualisierung des eigenen Beitrags für die Gesellschaft und somit zu einer höheren Identifikation mit öffentlichen Projekten führen. 

Da es meist die Finanzierung gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zwecke nach §52 AO handelt, würde es sich bei der Zahlung nach §10b EStG um Spenden handeln, die der Geldgeber von der Einkommenssteuer absetzen kann. Des Weiteren entsteht zurzeit ein finanzieller Vorteil durch Minderung der Steuerprogression. Neben Privatpersonen wären auch Unternehmen als Geldgeber wünschenswert. Durch Bekanntgabe der Geldgeber, beispielsweise in Form eines freiwilligen Spenderrankings, könnten Unternehmer werbewirksam etwas Gutes tun. 

Der Projektinitiator soll verpflichtet werden Berichte über die Verwendung der Mittel offenzulegen, was eine Erhöhung der Transparenz öffentlicher Projekte zur Folge hat. 

Das Ehrenamt ist schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund soll es gemeinsam mit dem Crowdfunding koordiniert werden, damit der Bürger eine zentrale Anlaufstelle hat, um einen schnellen Überblick zu bekommen wo finanzielles oder ehrenamtliches Engagement benötigt wird.