Corona-Massenschnelltests in Hotspots einsetzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, lokale Massentestungen in den Landkreisen und

Städten Bayerns durchzuführen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen

einen Wert von 200 pro 100.000 Einwohner übersteigt. Die Massentests sollen mit Hilfe

von Schnelltests durchgeführt werden, wobei bei positivem Befund dieser mit Hilfe

eines PCR-Tests verifiziert werden soll. Die Schnelltests sollen aber ein

freiwilliges Angebot für die Bevölkerung darstellen.

Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, lokale Massentestungen in

Hotspots in die Bayerische Teststrategie aufzunehmen. In Regionen, in denen eine sehr

hohe 7-Tages-Inzidenz vorliegt, soll durch ein Corona-Screening der Bevölkerung die

Ausbreitung des Virus eingedämmt werden

Liberale Impfstrategie

Die Jungen Liberalen Schwaben sprechen sich für eine liberale Impfstrategie aus.

Diese umfasst eine schnellstmögliche Immunisierung der Gesellschaft gegen das Sars-

CoV2-Virus, sowie gegen dessen Mutationen.  Hierfür muss zeitnah eine Impfkampagne

konzipiert und umgesetzt werden.

 

Wir sind der Ansicht, dass die – durch die Coronaimpfverordnung – erlassen

Prioritätenreihenfolgen bei der Impfung – wie durch die FDP-Bundestagsfraktion

vorgeschlagen – auf Grundlage eines Gesetzes definiert werden hätte müssen. Eine

nachträgliche Legitimation der Verordnung durch den Gesetzgeber in Form eines

Gesetzes ist aus unserer Sicht unerlässlich.

 

Eine Impfpflicht gegen Covid19 lehnen wir kategorisch ab. Sie ist weder praktisch

umsetzbar, noch mit unserem liberalen Werten vereinbar.

 

Die Umsetzung der Impfungen ist aus organisatorischen Gründen sukzessive in die Hände

der ärztlichen Selbstverwaltung zu legen. Hausärzte und Betriebsärzte sind näher an

den Personen und die logistische Kraftanstrengung einer Durchimpfung effizienter

bewerkstelligen könnten, als es ein staatlich organisierter Impfapparat in Zentren je

könnte.

 

In Voraussicht einer zeitnahen Durchimpfung der Bevölkerung muss sichergestellt

werden, dass nach der Durchimpfung einer geschlossenen Organisation wie zum Beispiel

Pflegeheime, auch die entsprechend geltenden Corona-Auflagen gelockert werden müssen.

 

So fordern wir, dass im Falle einer Durchimpfung der Bewohner und Mitarbeiter einer

stationären Pflegeeinrichtung, die besonderen Schutzvorkehrungen, die ein großes Maß

an Bürokratie und Freiheitseibußen mit sich bringen, sofort abzuschaffen sind. Die

bedeutet praktisch: keine Masken- und Testpflicht mehr für Personal und Bewohner

sowie Besucher in diesen Heimen.

 

Hierbei von “Impfprivilegien” zu sprechen verbietet sich aus unserer Sicht, da sobald

der rationale Grund für eine Freiheitseinschränkung entfällt, es ein

rechtsstaatliches Gebot ist, diese aufzuheben.

 

Aus diesen Überlegungen speist sich auch die konsequente Forderung, dass sobald die

Gesamtheit der Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, sämtliche

Corona-Maßnahmen, die die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken, sofort

entfallen müssen.

Abschaffung unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen

Die Jungen Liberalen Schwaben lehnen folgende Corona-Maßnahmen ab und fordern ihre sofortige Abschaffung:

  • Bewegungsradius von 15-km in Corona-Hotspots (und jegliche Kontrolle dessen über Mobilgeräte)
  • Nächtliche Ausgangssperren
  • Allgemeine Ausgangsbeschränkung
  • Reduzierung der Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand zusätzlich einer
    weiteren Person
  • Abschaffung des kleinen Grenzverkehrs durch Test- und Quarantänepflicht

Aus Impfstoffentwicklung lernen: Gentechnik ist geil!

Die Jungen Liberalen stellen sich gegen die wissenschaftlich nicht nachvollziehbare

ungleiche Behandlung verschiedener genetisch veränderter Organismen (GVO),

insbesondere die Ungleichbehandlung von Mutationszüchtung und CRISPR/Cas. Des

weiteren fordern wir mehr politische Unterstützung für dieses Forschungsgebiet.

Wir fordern daher:

  • Einen grundsätzlich weniger restriktiven Umgang mit durch CRISPR/Cas veränderten Pflanzen.
  • Einzelfallbezogene Zulassung bestimmter GVO. Es soll nicht darauf geschaut
    werden, durch welche Methode eine Mutation entstanden ist, sondern ob diese
    konkrete Mutation sicher ist.
  • Mehr Aufklärung über Lebensmittel mit gentechnischem Hintergrund. Stigmata
    können nur durch Aufklärung bekämpft werden.
  • Mehr finanzielle Mittel für die Gentechnikforschung in Deutschland und der EU

Schaffung einer digitalen Pflegeplatzbörse in Schwaben!

Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung einer schwabenweiten, digitalen
(Kurzzeit)Pflegeplatzbörse. Der Bezirk Schwaben soll eine dementsprechende
Plattform schaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Pflegeeinrich
tungen in Schwaben kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke.

Präambel: 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in der Behandlung von Krankheiten nach homöopathischem Glauben eine legitime Ergänzung zur traditionellen Medizin – allerdings keine Alternative. Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  

Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest:  

Homöopathie besitzt eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit. Diese beruht allerdings lediglich auf dem Glauben an die Wirksamkeit (Placebo-Effekt), sowie auf Faktoren wie der sog. Regression zur Mitte oder dem Answering-Bias, welche in Arzneimittelstudien flächendeckend auftreten. Es existiert keinerlei wissenschaftlicher Beweis dafür, dass die Wirkung von homöopathischen Präparaten über den Einflussbereich der genannten Faktoren hinausgeht. 

Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie: 

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint. Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus: 

  1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen.
    Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist. 
  1. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein mit der Maßgabe, dass das Personal der vertreibenden Einzelhandelsgeschäfte mit den Grundlagen der homöopathischen Lehre vertraut sind und diese Kenntnisse in einer behördlichen Prüfung nachgewiesen haben.

  2. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

  3. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

  4. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Alle genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), anzuwenden. 

Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche auch in der Praxis gewährleisten!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, Schwangerschaftsabbrüche zum verpflichtenden Lehrgegenstand an den medizinischen Fakultäten aller bayerischen Universitäten zu erheben. Hierbei sollen die geschichtlichen, ethisch-moralischen und rechtlichen Rahmenbedingungen intensiv erläutert, sowie die praktische Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in den gängigen Methoden Absaugung, Ausschabung und medikamentöser Abbruch umfassend vermittelt werden. Hierfür erachten wir eine entsprechende Anpassung der ÄApprO für ein angemessenes Mittel. 

K.O.-Schlag für K.O.-Tropfen

Jährlich werden allein in Deutschland mehrere hundert Menschen (überwiegend Frauen) Opfer von Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen eine durch den Täter gegen den Willen des Opfers mittels sogenannter Date-Rape-Drugs herbeigeführte Bewusstseinstrübung ausgenutzt wird.
Genaue Opferzahlen sind aufgrund der nur kurzfristigen Nachweisbarkeit dieser Stoffe schwer festzumachen. Umso wichtiger ist es, die Verfügbarkeit solcher Stoffe einzuschränken bzw. ihre praktische Verwendbarkeit für eben solche Zwecke zu minimieren.
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Stoff Gamma-Butyrolacton zu legen. Unter den 5 gängigsten Substanzen, die als Date-Rape-Drugs verwendet werden, ist er der einzige, der nicht den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Der Besitz und Erwerb sind nicht strafbar, die Abgabe unterliegt, abgesehen von einem freiwilligen Monitoring der Hersteller, keinerlei Beschränkungen. 

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, den als Lösungsmittel in der Industrie gängigen Stoff Gamma-Butyrolacton (GBL) ab sofort verpflichtend mit Bitterstoffen zu versetzen (Vergällung), um sicherzustellen, dass er sich nicht mehr zur Manipulation von Getränken und Speisen eignet. Nur in dieser vergällten Form soll GBL weiterhin frei erhältlich sein.  

Außerdem ist unvergälltes GBL in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und somit dessen Regelungen zu unterwerfen.  

 

Von diesen Regelungen ausgenommen werden soll unvergälltes GBL in den folgenden Fällen: 

  1. Der Stoff bedarf aufgrund seines vorgesehenen Verwendungszwecks der chemischen Reinheit, beispielsweise in der Pharmaindustrie.

  2. Der Stoff ist zweckgebunden für eine Weiterverarbeitung vorgesehen, bei der das Endprodukt sich nachweislich nicht zur Manipulation von Speisen und Getränken eignet.  

 

Die produzierenden und verarbeitenden Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei unvergälltes GBL den Produktionskreislauf verlässt. Die Überwachung der beiden genannten Ausnahmen ist, nach dem Vorbild der gängigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen der Pharma- und chemischen Industrie, staatliche Aufgabe. 

 

Weiterhin fordern die JuLis Bayern, die Förderung der Aufklärung über Date-Rape-Drugs und Drogen unter dem Sammelbegriff „Liquid Ecstasy“ (welche GBL in vielen Fällen zumindest anteilig enthalten), zu verstärken. Hieran soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitwirken und direkt durch eigene Kampagnen und Initiativen oder indirekt durch Förderung bestehender Projekte die ausreichende Aufklärung von Jugendlichen sicherstellen. 

Pflege neu denken – Entwurf einer liberalen Pflegereform

Wir fordern eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung für den Pflegeberuf und wollen eine gute Bezahlung, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Einbeziehung des Pflegepersonals in Entscheidungen zu alltäglichen Arbeitsabläufen. Die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner steht für uns im Mittelpunkt. Daher wollen wir den Aufwand durch Bürokratie und Dokumentation vermindern. Um dies zu erreichen, setzen wir auf die verstärkte Nutzung von modernen IT- und Assistenzsystemen. Ein entsprechendes Förderprogramm soll durch den Bund finanziert werden. Die Kosten der Pflege sind transparent darzustellen und überflüssige Bürokratie ist abzubauen. Die ausufernde Dokumentationspflicht ist kritisch zu hinterfragen, da diese den Beruf der Pflege zunehmend unattraktiv werden lässt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit für die tatsächliche Pflege dringend benötigen. Auch bekennen wir uns zu ambulanten vor stationären Pflege- und Hilfsmaßnahmen und finanzieren Möglichkeiten der Rehabilitation vor einer Heimunterbringung als letzten Schritt. Konsequenterweise ist die geriatrische Rehabilitation von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse zu finanzieren.  Des Weiteren bedarf es eines wirklichen „Pflege-TÜVs“ auf Grundlage von neuen Qualitätskriterien, um den potentiellen Kundinnen und Kunden auf dem Pflegemarkt eine objektive Grundlage für weitreichende Entscheidungen zu bieten. 

 

Des Weiteren muss eine Flexibilisierung der Fachkräftequote in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. Diese Flexibilisierung soll im Rahmen eines liberalen Punktesystems umgesetzt werden, indem eine examinierte Pflegefachkraft sowie eine Pflegehilfskraft eine gewisse Anzahl an Punkten erhalten, die Pflegehilfskraft kann ihre Punktzahl durch geeignete Fortbildungen erhöhen. Pro belegtem Platz muss eine bestimmte Gesamtpunktanzahl erreicht werden, um den Qualitätsstandard sicherzustellen. Wie die Punktanzahl erreicht wird, liegt jedoch in der unternehmerischen Freiheit der Einrichtung und nicht in einer starren Quote. Dadurch kann dem derzeitigen Mangel an examinierten Pflegekräften effektiv und schnell entgegengewirkt und die, aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegten Betten, besetzt werden. Das Thema Scheinselbstständigkeit in der Pflege gehört seitens des Staates endgültig geklärt, um den Einrichtungsleiterinnen und Leitern Rechtssicherheit zu bieten. Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit bei Freelancern in der Pflegebranche keine Anwendung findet. 

 

Das bayerische Landespflegegeld lehnen wir ab. Es ist weder bedarfsgerecht, noch eine wirkliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen. Aus der Sicht der Jungen Liberalen ist eher ein Pflegebudget anzudenken, welches dem Pflegebedürftigen die Freiheit gibt, selbst zu entscheiden, wie er/sie versorgt werden will. Hierzu würde das Pflegegeld pro Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen auf das Niveau der Leistungen nach § 43 SGB XI angehoben, was die Autonomie der Betroffenen stärken und die pflegenden Angehörigen spürbar entlasten würde. 

 

Ohne Ehrenamtliche und Angehörige in der Pflege wird unsere Gesellschaft den demographischen Wandel nicht stemmen können. Deshalb fordern die Jungen Liberalen die Förderung von Nachbarschafts- und Ehrenamtsprojekten durch den Staat im Sinne eines aktivierenden Sozialstaats. Quartiermanagement und Gemeinwesensarbeit sind wichtige Investitionen in die soziale Infrastruktur einen Kommune, welche vom Staat und/oder Land zu fördern sind.  Dies schließt auch die Förderung alternativer Wohnformen mit ein. Zur Entlastung der Angehörigen benötigen wir auch mehr Kurzzeitpflegeplätze, welche einen höheren Tagessatz erhalten sollen.  

Entscheidung über Organspende spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Jungen Liberalen fordern, dass jeder Bürger in Deutschland mit Vollendung  

des 18. Lebensjahres von seiner Krankenkasse dazu verpflichtet wird, eine  

Entscheidung bezüglich seines Organspendeverhaltens zu treffen, soweit noch nicht geschehen.  

Diese Entscheidung soll von den Krankenkassen zentral gespeichert werden und von Notärzten  

jederzeit digital abgefragt werden können.  

Man kann sich im Fall der erteilten Zustimmung jederzeit für das Gegenteil entscheiden.