Private Krankenkassen sollen die Krankenhausreform mitfinanzieren

Wir Junge Liberale Schwaben fordern, dass auch die Privaten Krankenkassen ihren
Beitrag zur Krankenhausreform zahlen müssen.

 

Begründung:

Die Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt um das Gesundheitssystem auf den neusten Stand zu bringen und den Zugang zu guter medizinischer und ärztlicher Versorgung in Deutschland zu verbessern. Derzeit bezahlen lediglich die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag zur Krankenhausreform. Private Krankenkassen versuchen derweil sich mit fragwürdigen Behauptungen aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei würden Privatpatienten von einer gelungenen Krankenhausreform ebenso profitieren, wie gesetzlich versicherte Patienten.

 

Antragssteller: Vivien Bayer

(Nicht) Die Pflegekraft deines Vertrauens – TikTok Livestreams aus Pflegeeinrichtungen schärfer ahnden

Es gibt seit längerem das Phänomen, dass Pflegekräfte und sonstiges Personal in
Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Psychiatrien oder Altenheimen streamen. Dabei geben
sie teilweise Patientendaten preis oder streamen über ihre offiziellen Pausenzeiten hinaus aus
dem Pausenraum. Die Pflegeeinrichtungen gehen größtenteils nicht konsequent gegen diese
Streams vor und das trotz der Verletzung des Datenschutzes oder der Pflichtverletzung aus dem
Arbeitsvertrag.

Deshalb fordern wir:

  1. Falls nicht medizinische Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen streamen, sollen diese analog 1.
    zum medizinischen Personal behandelt werden.
  2. Es soll eine einheitliche Stelle geben, in der sowohl die Beschwerden gegenüber den 2.
    Pflegekräften als auch die von den nicht-medizinischen Mitarbeitern angezeigt werden. Diese
    Stelle soll leicht auffindbar für die Anzeigenstellenden sein.
  3. Pflegeeinrichtungen sollen die betroffenen Patient*innen gem. Art. 33, 34 DSGVO unverzüglich 3.
    über die Verletzung des Datenschutzes informieren. Des Weiteren sollen sie über alle
    Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgeklärt werden. Ob die betroffenen Patient*innen
    und/ oder deren Familien über den Verstoß informiert worden sind, soll dabei von der
    involvierten Behörde kontrolliert werden.
  4. Falls es zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kommt, soll die Folge davon 4.
    sein, dass es mindestens zu einem temporären Berufsausübungsverbot kommt. In schweren
    Fällen soll es zu einem Entzug des Pflegeexamens kommen, was einem permanenten
    Berufsausübungsverbot gleicht.
  5. Kommt es zu einem Stream ohne Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu sonstigen 5.
    Pflichtverletzungen, sollen dieselben Sanktionen wie bei Streams mit Veröffentlichung von
    personenbezogenen Daten in Betracht gezogen werden.
  6. In der Ausbildung an den Pflegeschulen soll im Zuge des Themas zur Aufklärung über die 6.
    Schweigepflicht im Speziellen über diese TikTok-Livestreams aus Pflegeeinreichtungen
    aufgeklärt werden.
  7. Die Pflegeeinrichtungen sollen alle ihre Mitarbeitenden noch einmal gesondert über die 7.
    Gefährlichkeit dieser Livestreams aufklären und ihre Mitarbeiter für dieses Thema
    sensibilisieren.

 

Antragsteller: Laura Gehring

Rentenpunkte für Erziehungszeiten leichter sammeln

Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine
Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die
Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz
und Elternzeit integriert werden.
Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die
Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.

Begründung:
Ein weiterer Antrag stellt eine bürokratische Hürde dar. Viele angehende Eltern wissen nicht, dass
ein separater Antrag gestellt werden. Zum Renteneintritt müssen diese „Lücken“ in der
Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden, was nach Jahrzehnten vergangener Zeit oft schwierig ist.
Den Eltern fehlen dadurch wertvolle Erwerbsjahre, die sich monetär auf das Einkommen im Alter
auswirken.
Beim Beantragen von Mutterschutz und Elterngeld wird das Einkommen bereits berücksichtigt.
Ebenfalls liegen zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Daten vor (andernfalls würde der Antrag auf
Mutterschutz und Elterngeld nicht genehmigt werden). Der Aufwand, eine Meldung an die
Rentenversicherung und eine Anerkennung dieser Erziehungszeiten zu bewirken, ist für alle Seiten
denkbar gering.

 

Antragsteller: Lisa Saß, KV Neu-Ulm

Möglichkeit für temporäre Behindertenausweise schaffen

95 % aller Behinderungen entstehen im Laufe eines Lebens, was deutlich zeigt, dass jeden von uns
jederzeit gesundheitliche Einschränkungen treffen können. Dabei aber nicht mit eingerechnet sind
temporäre Reduktionen in der Mobilität zum Beispiel Unfälle oder Operationen. Um die hiervon
Betroffenen besser zu unterstützen, fordern wir:
Die Möglichkeit für Krankenhäuser und bestimmte Ärzte einen temporären Behindertenausweis
auszustellen, der gerade für die Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt. Diese Ausweise
sollen angepasst an die Einschränkungen, die die Verletzung mit sich bringt, wenige Wochen bis sechs
Monate gelten. Um dem erhöhten Bedarf Rechnung zu tragen, soll die Kapazität der
Behindertenparkplätze und barrierefreier Infrastruktur deutlich ausgebaut werden.

 

Antragsteller: Leonie Vogler (BAY-Schwaben-Allgäu)

Raus aus dem Rausch

Bei einer FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorders) handelt es sich um eine der häufigsten nicht genetisch bedingten Behinderungen. Sie ist auf mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zurückzuführen, welcher selbst bei den kleinsten Mengen immense Auswirkungen haben kann. Jährlich werden in Deutschland ca. 10 000 Babys mit einer Form von einer FASD geboren1. Eine Alkoholspektrum-Störung äußert sich unterschiedlich stark und in einem großen Spektrum an Folgeerscheinungen. Dazu gehören: Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten, eingeschränkte Impulskontrolle oder die Schwierigkeit die Konsequenzen von Handlungen einzuschätzen. Um den Menschen, die an FASD leiden besser helfen zu können, fordern wir daher: 

 

  1. Um die Auswirkungen einer FASD einheitlich beurteilen zu können, soll die Fetale-Alkoholspektrumstörung in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgenommen werden. So sollen Grad der Behinderung und die daraus folgende Hilflosigkeit nicht willkürlich vom zuständigen Sozialgericht oder Versorgungsämtern festgelegt werden können. 
  2. Durch die Merkmale, die das Krankheitsbild einer FASD mit sich bringt, geraten davon Betroffene öfter als ein nicht von dieser Behinderung betroffener Mensch mit dem Gesetz in Konflikt. Im Zuge dessen ist es allerdings erforderlich, dass die Justiz gesondert auf Menschen mit einer diagnostizierten FASD-Erkrankung eingeht. So soll geprüft werden, inwiefern Betroffene einer FASD überhaupt fähig sind, an einem Prozess teilzunehmen oder eine Zeugenaussage zu tätigen. Weiterhin soll bei Straftätern mit einer FASD vermehrt auf Förderung, berufliches Training, Unterstützung der Familie und ggf. Medikation gesetzt werden, anstatt immer wieder für die gleichen Delikte Geld- oder Freiheitsstrafen zu verhängen. Für Gefängnispersonal sollen gesonderte Trainings angeboten werden, damit sie Strategien für den Umgang mit FASD-betroffenen Insassen haben. 
  3. Wir möchten uns für ein besseres Zurechtfinden der von FASD Betroffenen im Alltag einsetzen. Je nach Schwere der Einschränkung – gekoppelt an die Klassifizierung – ist die Möglichkeit einer gerichtlich bestimmten Vormundschaft durch Angehörige, oder Dritte mit klaren Vorgaben, Anforderungen und Entschädigungen zu prüfen. Diese Vormundschaft soll sich explizit auf das Krankheitsbild einer FASD beziehen und nicht auf komorbide Erscheinungen. Einhergehend mit der Krankheitsdefinition muss es auch einen klareren Empfehlungskatalog geben, der sicherstellt, welche Bedürfnisse bei welchen Einschränkungen bestehen und welche Therapien empfohlen werden. Eine Sammlung der rechtlichen Situation, medizinischen Bedürfnisse sowie Möglichkeiten der Förderung in Form einer Informationsbroschüre, welche an zentraler Stelle, beispielsweise durch die BZgA bereitgestellt wird. Diese soll zur Beratung den Sozialämtern und über diese Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. 
  4. FASD ist eine vermeidbare Einschränkung für Betroffene und die Gesellschaft gleichermaßen. Daher wollen wir vornehmlich auf Prävention hinarbeiten. Erstens fordern wir den Aufbau einer Aufklärungskampagne durch die BZgA, welche einerseits passiv in Apotheken, Krankenhäusern sowie in bei Gynäkologen, Informationsmaterial zur Verfügung stellt, sowie aktiv an Schulen, in Einrichtungen für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch über Alkoholismus und den Einfluss auf Ungeborene aufklärt. Als zweiten wesentlichen Baustein der Prävention sehen wir die Früherkennung Dies soll beispielsweise durch speziell geschultes Personal im Gesundheitssystem geschehen. Drittens sollte an sämtlichen Anlaufstellen für werdende Eltern bei Verdacht auf Alkoholismus speziell aufgeklärt, sowie Hilfsmöglichkeiten angeboten werden. Eine regelmäßige Betreuung von Alkoholikern soll bei Schwangerschaft zur Verfügung gestellt werden, um den Betroffenen zu helfen. Unterstützung für Mütter sowie nach der Geburt oder nach Erkennung von FASD-Symptomen soll zudem präsenter und einfacher zugänglich gestaltet werden. Hierzu sollen die Länder Kooperationsmöglichkeiten mit den Kommunen zur speziellen Integrationsförderung von FASD-Geschädigten evaluieren. 
  5. Verstärkte Forschung zur besseren Diagnose des Krankheitsbilds FASD und möglichen Therapeutika. 

How to take drugs (safe)

Der Umstand, dass Bayern deutschlandweit zu den Spitzenreitern bei Drogentoten zählt, bereitet uns große Sorgen. Wir Junge Liberale setzen uns für verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln ein und unterstützen Angebote, welche die Konsumgefahren verringern. Wir fordern konkret:  

 

  1. Die bayerische Landesregierung möge die seit dem Jahr 2000 bestehende Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Drogenkonsumräumen in § 10a BtmG umsetzen und entsprechende Konsumräume, welche die im BtmG geregelten Mindeststandards erfüllen, auch fnanziell unterstützen. Dabei soll in den Einrichtungen insbesondere Wert auf bedarfsgerechte und hygienisch hochwertige Ausstattung gelegt werden. Insbesondere soll sowohl der intravenöse Drogenkonsum als auch, in Räumen mit speziellen Luftfilteranlagen, der inhalative Konsum ermöglicht werden. Um ein Infektionsrisiko bei intravenösem Konsum ausschließen zu können, sollen saubere Spritzen zum Austausch vorliegen. Der berechtigte Personenkreis im Sinne des § 10a Abs. 2 Nr. 7 BtmG ist dabei nicht auf Volljährige zu begrenzen. Wer unter die Voraussetzungen des § 10a Abs. 2 Nr. 7 Hs. 2 BtmG fällt, sollte unabhängig vom Alter Unterstützung im Drogenkonsumraum erhalten. 
  2. Neben der zwingend erforderlichen finanziellen Unterstützung von Einrichtungen in Großstädten wie München, Augsburg oder Nürnberg ist der Bedarf an vergleichbaren Institutionen auch in anderen Regionen Bayerns zu ermitteln. 
  3. § 10a Abs. 4 Alt. 2 BtmG soll auf Bundesebene dahingehend geändert werden, dass geschultes Personal im Drogenkonsumraum beim unmittelbaren Verbrauch der mitgebrachten Betäubungsmittel unterstützend eingreifen kann, sofern dies erforderlich ist, um körperliche Schädigungen durch unsachgemäßen Konsum zu verhindern und durch die Unterstützung keine Risiken für das Personal entstehen. Der Eigenschutz der Mitarbeiter muss gewährleistet sein.
  4. Um Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsvollen und aufgeklärten Konsum auch von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Betäubungsmitteln zu ermöglichen, sind Drug-Checking-Angebote, bei denen der Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffart eines Präparats herausgefunden werden, zu ermöglichen. Das BtmG ist entsprechend zu ändern. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass sowohl potenzielle Konsumenten, die ihre Drogen beim Drug-Checking abgeben, als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lizenzierter Stellen, die Drug-Checking anbieten, als auch eventuell erforderliche Boten, welche die Betäubungsmittel zur Untersuchung in ein Labor bringen, für diese Tätigkeiten nicht rechtlich belangt werden können. 
  5. Die anfallenden Kosten für das Drug-Checking werden vom Staat übernommen. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht immer eine chemische Analyse der Droge erforderlich ist, sondern ihr Wirkstoffgehalt bei massenhaft und standardisiert hergestellten Drogen teilweise auch mithilfe einer Datenbank und des äußeren Erscheinungsbildes (bei Pillen z.B. Farbe, Form, evtl. Logo) identifiziert werden kann. 
  6. Ein besonderer Fokus beim politischen Verfahren hinsichtlich Drug-Checkings soll auf Angeboten liegen, die innerhalb kurzer Zeit Ergebnisse liefern können. Diese soll es insbesondere in lizensierten Drogenkonsumeinrichtungen und an öffentlichen Plätzen sowie bei Veranstaltungen mit erhöhtem Drogenkonsumpotential geben. Dabei soll der Staat auch finanziell unterstützend eingreifen, solange Prävention und Vermittlung von ausstiegsorientierten Angeboten im Fokus stehen. § 10a Abs. 4 Alt. 1 bleibt von dieser Forderung grundsätzlich unberührt, solange es sich bei den Personen in der Einrichtung nicht um geschultes Laborpersonal handelt oder die Feststellung des Wirkstoffgehalts bereits ohne chemische Analyse über äußere Erscheinungsmerkmale der Droge (siehe unter 5.) bestimmt werden kann. 
  7. Bei Laboren, die Drug-Checking anbieten, ist darauf zu achten, dass dadurch keine dringlichen medizinischen Untersuchungen verschoben werden müssen. Im Rahmen der Finanzierung muss sichergestellt sein, dass es klare Regelungen gibt, die potenzielle Betrugsversuche unterbinden.
  8. An entsprechenden Stellen sollen auch Informationen und Angebote zur Suchthilfe bereitgestellt werden. 

Liebesleben – Juckt’s im Schritt?

Sexualität ist für den Menschen und seine Gesundheit so essentiell wie Essen, Trinken und Schlafen. Wir Junge Liberale erachten daher die Kampagne der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zu sexuell übertragbaren Krankheiten, sowie den Schutz vor diesen, für richtig und dringend notwendig. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität.

 

Die „Hautnah“-Kampagne motiviert sexuell aktive Menschen, sich selbst zu schützen und auf den Schutz von Partnerinnen und Partnern zu achten. Gleichzeitig empfiehlt sie, sich bei Anzeichen auf eine sexuell übertragbare Infektion (STI) testen zu lassen. Die gesetzliche Kasse bezahlt ihren Versicherten eine ganze Reihe von wichtigen Untersuchungen, deckt derzeit aber nicht alle ab. Sinnvolle Behandlungen müssen von Patienten, die untersucht werden wollen, zu großen Teilen selbst getragen werden. Dazu gehören auch die Tests auf Geschlechtskrankheiten wie HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien. Die Jungen Liberalen fordern daher die Kostenübernahme der STI Vorsorgeuntersuchungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig von Alter und Geschlecht. Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur ein effektives Mittel die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten einzudämmen, sondern in den meisten Fällen auch günstiger als die mit einer Infektion einhergehenden Behandlungs- und Nachsorgekosten.

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – Selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen ermöglichen!

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität.

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der  Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu dreimal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist.

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.

 

 

Stop smoking, start vaping: Eine Branche wird Opfer einer diskriminierenden Steuerpolitik!

Hintergrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Hier erschließt sich der Eindruck, dass die E-Zigaretten Branche, die eine gesündere Alternative zur Zigarette anbietet, eingetreten werden soll, damit die Staatskasse wieder mit Steuern aus Tabakwaren gefüllt werden kann.

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher:

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf Nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten
  • Oder eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt

Gründungszuschuss auch nach der Babypause oder nach der Pflegezeit!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, den Gründungszuschuss (wie er Beziehern von Arbeitslosengeld I nach § 93 SGB III zur Verfügung steht) mit Sonderregelungen für Erziehungs- und Pflegezeiten zu versehen.

Erfasst werden sollen damit folgende Fallkonstellationen:

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Geburt des letzten Kindes wurde aber keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt (Elternzeit unberücksichtigt). Am tatsächlichen Geburtstermin des letzten Kindes (welches zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 14 Jahre alt ist) bestand jedoch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

oder

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit wurde aber ein erheblicher Zeitaufwand in die Pflege einer pflegebedürftigen Person investiert. Zum
    Zeitpunkt der Aufnahme der Pflegetätigkeit bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

In beiden Fällen sollen sofern möglich Nachweise erbracht werden und die Richtigkeit der Angaben rechtsverbindlich versichert werden. Der Gegenbeweis durch die zuständige Agentur für Arbeit soll zulässig sein.

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der Ablösung des Gründungszuschusses nach

  • 93 ff. SGB III in der Fassung vom 22.12.2020 durch eine andere Leistung zur

Förderung von Existenzgründungen erwerbsloser Menschen.