In der Straßenverkehrsordnung im §2(4) ist geregelt wie sich Fahrradfahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Im Letzten Satz des Paragraphen geht es darum, dass Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege mitbenützen dürfen.
Wir fordern, dass der Gesetzestext erweitert wird und es auch zweirädrigen Krafträdern bis 50km/h erlaubt ist außerhalb von geschlossenen Ortschaften, gut ausgebaute Radwege zu nutzen.
Dies bezieht sich auf Leichtkrafträder, auf zweirädrige Krafträder (Mopeds) mit Drosselungen bis 55km/h, sowie elektrisch unterstützte Fahrräder.