Zu viele Köche verderben die Cookies

Die Digitalisierung ermöglicht uns ein Leben in einer digitalen Welt ebenso wie in der analogen Welt sollten Grundrechte und Privatsphäre auch im Internet geschützt sein. Unserer derzeitigen Gesetze (TTDSG, TMG, DSGVO) schützen die Privatsphäre von Nutzern noch nicht ausreichend, deshalb setzten wir als Junge Liberale uns auch in der digitalen Welt für diese Werte ein. Daher fordern wir:

Aus den derzeitigen Gesetzestexten geht keine klare begriffliche Definition von technisch relevanten Schlüsselworten (z.B. Abgrenzung der funktional notwendigen und Werbe-tracking Cookies) für die Implementierung hervor. Dies führt auf einer Seite zu Unsicherheit bei der Auslegung dieser für Unternehmen, als auch für die Justiz. Wir Jungen Liberalen fordern daher klare Definitionen von unklaren Begriffen. Insbesondere sollte eine eindeutige Abgrenzung zwischen der für einen Service notwendigen Techniken und für Firmen optional möglichen Werbetrackingfunktionalitäten geschaffen werden. Dies verhindert unterschiedliche Auslegungen in der Justiz und führt damit zu Rechtssicherheit für Unternehmen und Nutzer.

Zum Anlass dessen, dass sowohl Nutzer als auch staatliche Stellen eine Differenzierung zwischen den einzelnen durch Tracking Technologien (z.B. Cookies oder Browser-Fingerprinting) gespeicherten Informationen vornehmen können, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein die Funktionalität, der von ihnen abstrakt verwendeten Informationen, offenzulegen. Diese Offenlegung soll zukünftig in der Datenschutzerklärung und bei Kauf oder Registrierung der jeweiligen Services erfolgen. Zum Anlass der größtmöglichen Transparenz, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, die Funktionalität der von ihnen verwendeten Technologien zur Auswertung der gesammelten personenbezogenen Daten offenzulegen. Die Datenschutzerklärung soll dahingehend erweitert werden. Aus der letzten Gesetzesversion zum TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) vom 01.12.2021 geht die Möglichkeit der Nutzung eines Personal Information Management System (PIMS), die das Verwalten von Zustimmungsrechten ermöglichen, hervor. Dies soll die Verwaltung für den Nutzer erleichtern, indem das Zustimmen zu Trackingfunktionen automatisch, nach einmalig vorher festgelegten Regeln erfolgt. Aus dem derzeitigen Gesetz geht die Umsetzbarkeit von PIMS noch nicht klar hervor, vor allem, ob die Verwaltung bei dem Nutzer oder Dritten liegt. Insbesondere die aktuell rechtlich notwendige Zustimmung für jedes einzelne Tracking, widerspricht derzeit dem vorgeschlagenen PIMS. Hierzu fordern wir die Bildung eines Expertengremiums, dessen Zielsetzung die Klärung der oben genannten Problematik ist.

Es ist dem Nutzer derzeit nur auf Umwegen möglich Einsicht in die bereits getroffene Tracking Entscheidungen zu erlangen. Ferner ist auch der Speicherzeitraum der gesammelten personenbezogenen Informationen auf den Servern der Unternehmen und deren Nutzung durch das Unternehmen nicht offengelegt. Des Weiteren ist die Trackingdauer von nutzerbezogenen Daten nicht klar einsehbar. Wir fordern für Nutzer die Einsicht in die bereits gegebenen Zustimmungen zu ermöglichen, indem die hierfür notwendigen Daten auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Falls der Nutzer mit diesen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einverstanden sein sollte, ist eine Änderungs-/Löschfunktion zu schaffen.

Eine eindeutige Rechtsgrundlage zum Thema Datenschutz kann nur dann im vollen Umfang die Privatsphäre der Bürger schützen, wenn diese auch hinreichend zu dem Thema aufgeklärt wurden. Gerade wenn der Staat Gesetze, die in die Rechtspositionen der Bürger eingreifen ändert, hat der Gesetzgeber einen besonderen Bildungsauftrag. Mit einem zunehmend digitaler werdenden Staat, besteht eine besondere Dringlichkeit hinsichtlich der gesellschaftlichen Bildung zu diesem Thema. Die Jungen Liberalen fordern daher, zum einen, die Gründung einer Bundeszentrale für digitale Bildung, deren Zentralkompetenz die Förderung der Digitalkompetenz ist. Zum anderen, einen rechtliche Anspruch auf einen Internetzugang.

 

Antragsteller: Rebecca Müller-Zurlinden