Präambel
Seit 2009 existiert laut Sozialgesetzbuch ein Recht auf individuelle Pflegeberatung. Unter christlich-liberaler Koalition sollte dies in Form von sogenannten Pflegestützpunkten umgesetzt werden. Pflegestützpunkte stellen örtliche Anlaufstellen dar, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Hilfestellung leisten sollen bei Beantragung von Leistungen, bei der Organisation von häuslicher Kranken- und Altenpflege, sowie Vernetzung mit bestimmten pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsangeboten. Derzeit existieren nur 8 Pflegestützpunkte (Bad Neustadt, Haßfurt, Roth, Neuburg, Schweinfurt, Nürnberg, Coburg, Würzburg), dies ist zu wenig für den Freistaat Bayern und besonders bedauerlich, da das ursprüngliche Ziel mal 60 Pflegestützpunkte waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern.
Pflegestützpunkte stellen ein Paradebeispiel für liberale Sozialpolitik da. Die Betroffenen werden dazu befähigt sich selber zu helfen oder Hilfe aufzusuchen (Hilfe zur Selbsthilfe). Folgende Aufgaben sollen erfüllt werden:
- Hilfebedarf analysieren und erfassen
- Versorgungsplan erstellen
- Auf Durchführung des Versorgungsplanes hinwirken und überwachen
- Leistung und Vergütung der Pflegeeinrichtungen offenlegen
- Information über zustehende Leistungen, Hilfsmittel und Veranstaltungen zur Gesundheitsbildung
- Telefonische Beratung (Sorgen und Notruftelefon)
- Vernetzung (z.B. Essensdienste, Fußpflege usw.)
- Demenzberatungsstelle
- Präventive und evaluierende Hausbesuche
- Ehrenamtvermittlung