Die Blutalkohol-Grenzwerte, die bei E-Scootern gelten, sollen von den Grenzwerten bei Kraftfahrzeugen losgelöst und an die Grenzwerte für Fahrräder angepasst werden.
Darüber hinaus soll für das Fahrrad und infolgedessen auch für den E-Scooter eine BAK unter 1,6 Promille eingeführt werden, die auch bei unauffälligem Fahrverhalten greift und leichter bestraft ist als eine Überschreitung der 1,6-Promille-Grenze. Die Strafe muss angemessen sein. Explizit nicht Teil der Strafdrohung bei Überschreiten der 1,1- Promille-Grenze sollen Fahrverbote, Führerscheinentzug, Anordnung einer MPU oder mehr als ein Punkt in Flensburg sein.
Antragsteller: Kai Fackler, Programmatik AK