Neugestaltung des Straßenausbaubeitrags – Für einen fairen Umgang mit Eigentümern

Die JuLis Schwaben fordern den Straßenausbaubeitrag, auch bekannt als Anwohnerbeteiligung dahingehend zu verändern, dass eine frühzeitige Informierung stattfindet, sowie die Möglichkeit bei Bedarf den anfallenden Betrag verteilt in Raten zu bezahlen um die finanzielle Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten.  

Forderung:  

Eine Informationspflicht von Seiten der zuständigen Gemeinde, abhängig von der Beitragspflicht des Eigentümers und mit Angabe des anfallenden Straßenausbaubeitrages: 

Anliegerstraße (mit in der Regel 25 % Gemeindeanteil) 4 Jahre vor Rechnungseingang 

Haupterschließungsstraße (mit in der Regel zwischen 40 und 50 % Gemeindeanteil) 2 Jahre vor Rechnungseingang. 

Hauptverkehrsstraße (mit in der Regel 40 bis 75 % Gemeindeanteil) 1 Jahr vor Rechnungseingang. 

Das Recht den Straßenausbaubeitrag in Raten zu bezahlen, wobei die Rückzahlungsdauer in Abhängigkeit zur Beitragspflicht steht:  

Anliegerstraße (mit in der Regel 25 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 4 Jahre möglich. 

Haupterschließungsstraße (mit in der Regel zwischen 40 und 50 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 2 Jahre möglich. 

Hauptverkehrsstraße (mit in der Regel 40 bis 75 % Gemeindeanteil) Rückzahlung innerhalb 1 Jahres möglich.