Wir fordern, dass die Weitergabe von nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln nicht als
umsatzsteuerliche Sachentnahme gewertet wird und somit von der Umsatzsteuer befreit
ist.
Hierzu wollen wir die Handhabe von Spenden an die Tafel, wo der Wiederanschaffungswert
von 0€ angesetzt wird, auch für sonstige Spenden in für den Endverbraucher geringfügigen
Mengen ermöglichen
Antragsteller: Lisa Saß (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)