Kinderbekommen beginnt schon vor der Geburt – Kinderwunsch für alle ermöglichen

In Deutschland wünschen sich etwa 86 % der Frauen mindestens ein Kind – bei etwa
jeder 5. bis 6. davon wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Von einer Unfruchtbarkeit
oder Sterilität spricht man dann, wenn eine Frau innerhalb von zwei Jahren trotz
regelmäßigem Geschlechtsverkehr nicht schwanger wird. Während eine hormonell bedingte
Unfruchtbarkeit in vielen Fällen durch verschiedene Hormonpräparate sehr wirkungsvoll
behandelt werden kann, ist die einzige Chance bei organischen Ursachen oft nur eine
künstliche Befruchtung. Diese letzte Chance steht aber nicht jedem offen. Eine
künstliche Befruchtung kostet viel Geld und die Krankenkassen sind bei der Übernahme
von Leistungen sehr selektiv.

Daher fordern wir:

1. Die Aufhebung von Vorgaben bezüglich Alter und Familienstatus der Betroffenen.
Voraussetzung für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse ist
momentan das Mindestalter von 25 der Betroffenen. Bei Frauen gilt dabei ein
Höchstalter von 40, bei Männern eines von 50 Jahren. Außerdem muss das Paar
miteinander verheiratet sein. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre herabgesetzt
werden, Vorgaben bezüglich einer Heirat etc. soll es nicht geben.

2. Keine starre Beschränkung der Anzahl der Versuche. Vielmehr sollen die
Erfolgsaussichten medizinisch beurteilt werden, da sich auch jede Ursache von
Unfruchtbarkeit anders auf den Körper auswirkt.

3. Die Förderung des BMFSFJ für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei
ungewollter Kinderlosigkeit“ soll ebenso für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet werden, wie es bereits in den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz
und Saarland der Fall ist, da diese eigene Landesmittel zur Verfügung stellen.

4. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem,
dass sowohl Ei- als auch Samenzellen ausschließlich von dem betroffenen Paar
verwendet werden. Falls die Unfruchtbarkeit von Seiten des Mannes besteht und
keine Samenzellen von diesem gewonnen werden können, soll auch eine Behandlung
mit Spendersamen als Kassenleistung möglich sein.

 

 

Antragsteller: BeVo, Frau Leonie Vogler (BAY-Schwaben-Allgäu)