Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke.

Präambel: 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in der Behandlung von Krankheiten nach homöopathischem Glauben eine legitime Ergänzung zur traditionellen Medizin – allerdings keine Alternative. Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  

Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest:  

Homöopathie besitzt eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit. Diese beruht allerdings lediglich auf dem Glauben an die Wirksamkeit (Placebo-Effekt), sowie auf Faktoren wie der sog. Regression zur Mitte oder dem Answering-Bias, welche in Arzneimittelstudien flächendeckend auftreten. Es existiert keinerlei wissenschaftlicher Beweis dafür, dass die Wirkung von homöopathischen Präparaten über den Einflussbereich der genannten Faktoren hinausgeht. 

Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie: 

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint. Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus: 

  1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen.
    Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist. 
  1. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein mit der Maßgabe, dass das Personal der vertreibenden Einzelhandelsgeschäfte mit den Grundlagen der homöopathischen Lehre vertraut sind und diese Kenntnisse in einer behördlichen Prüfung nachgewiesen haben.

  2. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

  3. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

  4. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Alle genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), anzuwenden.