ie Jungen Liberalen Schwaben fordern die Regelaltersgrenze für Mitarbeiter*innen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten abzuschaffen. Der Kostenträger muss die Betreuungsleistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen bis zum freiwilligen Ausscheiden oder bis zur Werkstattunfähigkeit des Menschen mit Behinderung finanzieren.
Des Weiteren soll der Pflegesatz für die Tagesstrukturierende Einrichtungen für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (TENE) bedarfsgerecht finanziert werden, sodass eine flächendeckende Versorgung mit teilstationären Betreuungsleistungen für Senior*innen mit Behinderung gewährleistet ist.
Schließlich bedarf es einer Reform der Hilfebedarfsgruppe II für teilstationäre Leistungen in WfbMs [BAGüS 2017, Bayerischer Landesrahmenvertrag, Anlage 4 (4)], in der man weg vom schablonenhaften eingruppieren nach veralteten Normen, hin zu einem individuellen und bedarfsgerechten Prüfverfahren kommt. Altersspezifische Erkrankungen wie Demenz oder ein erhöhter Hilfebedarf müssen durch diese Reform Rechnung getragen werden.