Die Ereignisse im Flüchtlingslager Moria halten uns auf erschreckende Weise das flüchtlingspolitische Versagen Europas vor Augen. Eine humanitäre Katastrophe nach der anderen spielt sich auf unserem Kontinent ab, ohne dass die Verantwortlichen in den letzten fünf Jahren seit der sogenannten Flüchtlingskrise zu einer ganzheitlichen Lösung gekommen wären. Auch Staaten wie Deutschland, die vermeintlich offener gegenüber der Aufnahme von Migranten sind, tragen durch ihre ständigen Alleingänge dazu bei, die Krise weiter zu verschärfen und lassen Staaten, die sich grundsätzlichsten europäischen Werten widersetzen und europäisches bzw. internationales Recht brechen, ungestraft davonkommen. Die Jungen Liberalen Schwaben haben keinerlei Verständnis oder Geduld mehr, den unerträglichen und beschämenden Status Quo noch länger hinzunehmen und fordern deshalb Folgendes:
Zur kurzfristigen Bewältigung der akuten, humanitären Krise fordern wir, die obdachlosen Menschen im Rahmen einer letzten „Koalition der Willigen“ unter den Staaten, die dazu bereit sind, zu verteilen. Deutschland soll hierbei einen angemessenen Beitrag leisten – insbesondere die von einigen Kommunen bereits signalisierte Aufnahmebereitschaft soll hierbei genutzt werden.
Zur langfristigen Bewältigung soll die Bundesregierung, die im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung zur Bewältigung akuter Herausforderungen hat, unverzüglich die Initiative ergreifen und einen europäischen Flüchtlingsgipfel einberufen. Teilnehmen sollen alle 27 Mitgliedsstaaten der Union sowie weitere europäische Staaten, letztere auf freiwilliger Basis.
Der Gipfel darf keinesfalls – wie annähernd alle in der Vergangenheit abgehaltenen Gipfel zu diesem Thema – ergebnislos zu Ende gehen. Die Geschehnisse im Lager in Moria müssen der Union endlich als letzter, unmissverständlicher Warnschuss dienen, die prekäre Lage an den Außengrenzen endlich geordnet aufzulösen und Flüchtlings- bzw. Asylpolitik als europäische Herausforderung zu begreifen.
Erster Schritt zur Bewältigung muss eine Harmonisierung des Aufenthaltsrechts in den Europäischen Staaten sein. Hierzu soll eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden, die in erster Linie regelt, unter welche Gesichtspunkten Menschen, die humanitäre Gründe als Motivation ihres Aufenthalts angeben, zum Aufenthalt berechtigt sind.
Ebenso hat die Union einheitlich zu definieren, welche Herkunftsstaaten als sichere Herkunftsstaaten gelten.
Zusätzlich hat die Union einen Schlüssel zur Lastenverteilung festzulegen, der unter Berücksichtigung der Größe, Einwohnerzahl und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
prozentual ausweist, welcher Teil der entstehenden Kosten jeweils zu tragen und welcher Teil der ankommenden Menschen jeweils aufzunehmen ist.
Weiterhin ist dringendst erforderlich, das Verfahren der Aufnahme, die Durchführung des Feststellungsverfahrens hinsichtlich eines humanitären Aufenthaltsrechts, die Unterbringung während des Verfahrens und der weitere Fortgang nach Abschluss des Verfahrens europäisch einheitlich zu definieren.
Hierzu fordern wir folgende Gesichtspunkte zu beachten:
–Die Zuständigkeitsverteilung gemäß dem Dublin-III-Abkommen, nach dem meist der Staat der ersten Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, ist unverzüglich abzuschaffen.
–Ankommende Migranten, die sich auf humanitäre Gründe für ihren Aufenthalt berufen, sind zu registrieren und in Transitzentren unterzubringen. Diese Zentren sollen in Staaten eingerichtet werden, die eine EU-Außengrenze unterhalten. Es soll sich hierbei um dauerhaft baulich befestigte, aber zweckmäßige Unterkünfte handeln. Für ausreichende Kapazität und angemessene Versorgung der untergebrachten Menschen ist zu sorgen. Der Betrieb soll von FRONTEX organisiert werden.
–In den Zentren soll eine summarische Prüfung der Anliegen stattfinden, dies soll im Regelfall weniger als einen Monat in Anspruch nehmen.
–Sollte hierbei festgestellt werden, dass die Person aus einem sicheren Herkunftsland stammt und keine Anzeichen für eine individuelle Verfolgung bestehen, soll die Person direkt aus dem Transitzentrum zurückgeführt werden.
–Sollte festgestellt werden, dass der Anspruch berechtigt sein könnte, sollen die betreffenden Personen nach dem o.g. Verteilschlüssel auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Dort sollen nach einheitlichen Regeln die Unterbringung und Versorgung organisiert sowie das Verfahren durchgeführt werden. Der jeweilige Staat soll für den gesamten Fortgang des weiteren Verfahrens inkl. der ggf. notwendigen Integration oder Rückführung verantwortlich sein.
FRONTEX soll darüber hinaus der alleinige Schutz der Europäischen Außengrenzen sowie die Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter Menschen obliegen. Die Behörde muss hierfür personell enorm aufgestockt und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden. Alle Staaten sollen nach o.g. Lastenverteilungsschlüssel Grenzschützer zur Verfügung stellen. Mittelfristig soll die Ausbildung der Beamten vereinheitlicht stattfinden.
Länder, die eine solche Gemeinsame Europäische Flüchtlingspolitik ablehnen oder ihren Pflichten in ihrem Rahmen nicht nachkommen, müssen stärker unter politischen Druck gesetzt werden.