Foodwaste vermeiden – den mündigen Verbraucher stärken

Jährlich werden weltweit 1.500 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet (BCG, 2018). Es landen insgesamt 42% der gesamten Obst- und Gemüseproduktion (in Zahlen: 644 Millionen Tonnen) im Abfall. In einer Zeit großer ökologischer und ökonomischer Herausforderungen ist eine solche Ressourcenverschwendung nicht mehr zu verantworten. Die Jungen Liberalen treten für einen bewussteren und nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln ein. Daher fordern wir:

 

  1. Wir trauen dem mündigen Verbraucher zu, selbst zu entscheiden, was er kaufen möchte. Die Lebensmittelverschwendung konzentriert sich hauptsächlich auf die Lebensmittelversorgungskette, einschließlich Verarbeitung, Einzelhandel und Verbrauch. Deshalb fordern wir eine zeitgemäße Überarbeitung der Verkaufsrestriktionen von Obst und Gemüse sowie der allgemeinen Vermarktungsnorm und der zugehörigen zehn speziellen Vermarktungsnormen der EU-Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 vom 22.6.2011. Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass wir Sicherheitsstandards in Bezug auf Schadstoffbelastung und die gültigen Mindestanforderungen zur Verzehrbarkeit aufweichen wollen. Wir sehen jedoch keinen Grund, Lebensmittel nur deshalb nicht zum Verkauf anzubieten, weil es den optischen Idealvorstellungen nicht entspricht. Uns ist es wichtig, die Eigenverantwortung und die Entscheidung, auch krummes Obst und Gemüse zu kaufen, dem Verbraucher zu überlassen.

 

  1. Ein moderner Verbraucherschutz impliziert Eigenverantwortung bei der Entscheidung, ob Druckstellen oder kleine optische Mängel für den Käufer ein Einkaufausschlusskriterium sind. Wir befürworten daher die Einführung eines Handelsklassensystems, welches durch Bauern, Handelsketten, Supermärkte und die Verbrauchschutzzentrale festgelegt wird.

 

  1. Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Förderung von Lebensmittelspenden aus. Hierfür ist eine Erleichterung der aktuellen Lebensmittelspendenrichtlinien notwendig. Wenn für den Verbraucher klar erkennbar ist, dass das Produkt über dem Verfallsdatum liegt, soll künftig nicht mehr die Institution haften, die das Produkt in den Umlauf bringt. Wir plädieren daher für eine Gesetzesanpassung wonach nur noch juristisch belangt werden kann, wer solche Produkte in den Umlauf bringt ohne dies eindeutig kenntlich zu machen. Der mündige Verbraucher ist in der Lage zum Beispiel durch Geruchs- oder Geschmackstest festzustellen, ob ein Produkt noch verzehrfähig ist.