Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen.

Präambel 

Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die 

Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Chrystal Meth“ und Amphetaminen). 

Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Schwaben Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben: 

Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym, die Reinheit und Menge von Drogen testen lassen. Zudem ob es sich um das Betäubungsmittel handelt, wofür es der Käufer hält. 

 

  • 1 Anonymität

Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zu strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden. 

 

  • 2 Betreiber

Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.

 

  • 3 „Drug-Checking-Zertifizierung“

Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: 

  1. Die Anonymität muss gewährleistet werden.

  2. Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.

  3. Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung anbieten.
  • 4 Haftung

Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.

  • 5 Besitz, Kosten, Ergebnis

Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Der Besitz außerhalb des zertifizierten Labors ist weiterhin strafbar. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei -ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung unmittelbar vor dem Labor verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sind nicht von der Öffentlichkeit zu tragen.