Die AGB, Preis- und Leistungsverzeichnisse oder sonstiger Schriftverkehr ohne personenbezogene
Daten sollen dem Endverbraucher nicht mehr in Papierform, sondern auch in elektronischer Form
vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden können
Begründung:
Bisher müssen, beispielsweise bei Eröffnung eines Girokontos, die AGB der Bank und das Preis-
und Leistungsverzeichnis zusammen mit den Formularen, die personenbezogene Daten enthalten,
ausgedruckt und dem Endverbraucher mitgegeben werden. Meistens sind die Anlagen ungelesen
und benötigen trotzdem den meisten Platz in einem solchen Papierstapel. Häufig ändern sich die
Unterlagen laufend, sodass die abgelegte Fassung schon bald an Gültigkeit verloren hat. Um dies
zu umgehen und die hunderten Seiten Papier zu sparen, soll es die Möglichkeit einer
elektronischen Übermittlung, beispielsweise per Mail, im Online-Banking-Portal oder sonstigem
Portal geben und das direkt bei Vertragsabschluss. Es soll die Möglichkeit bestehen diese
Dokumente vor Vertragsabschluss einzusehen, sodass kein Nachteil für den Endverbraucher
entsteht. Dies gilt vor allem für Verträge, die nicht elektronisch abgeschlossen werden können.
Antragsteller: Laura Gehring