Bei Lieferleistungen knapp über 200 000 Euro und Bauleistungen knapp über 5 Millionen
Euro greifen europäisch festgelegte Kriterien zur Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, um
einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge sicherzustellen. Die nationale
Umsetzung sorgt in ihrer derzeitigen Form aber nicht immer zu gerechteren
Auftragsvergaben.
Forderung:
Die Jungen Liberalen Schwaben fordern: Eine ausschreibende Behörde soll über die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, (VOB/A) das Recht erhalten, in
Ausschreibungen festzulegen, ob sie ab fünf Angeboten das höchste und niedrigste
Gebot entfernen werden. Firmen, die das ursprüngliche Budget wegen fahrlässig
unrealistischer Submissionen reißen, sollen künftig ans Wettbewerbsregister im
Bundeskartellamt gemeldet werden und dort fünf Jahre lang gespeichert werden. Wir
möchten §124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) um Ausschlussmöglichkeit
dieser Unternehmen ergänzen. Alsfahrlässig unrealistische Submission soll hier ein
Angebot definiert werden, welches durch absehbare Entwicklungen um mindestens 80%
überschritten wurde. Die Nachweispflicht über die Unvorhersehbarkeit der
Kostenentwicklung soll beim Unternehmen liegen, womit sie sich aus dem Register
streichen können.
Begründung
Durch die strengen Regularien können einzelne Unternehmen Bauämter und andere öffentliche
Auftraggeber mit künstlich niedrigen Angeboten dazu zwingen, ihr Angebot anzunehmen. Der
künstlich kleingerechnete Preis wird anschließend weit angehoben, da absehbare Versäumnisse
der Baubehörde oder andere Probleme den Bau verzögern und teurer machen. Derzeit ist es
Bauämtern nicht möglich, solche optimierte Angebote auszuschlagen, was zu massiv verteuerten
Bauvorhaben führt und Unternehmen mit realistischen Angeboten unnötig aus dem Wettbewerb ausschließt.
Bei der Planung der zweiten Stammstrecke in München beispielsweise wurde neben weiteren Fehlern
auch der Preis für den Bau künstlich kleingerechnet. Nun, nach der Vergabe, stellt sich allerdings
heraus, dass weder das Budget, noch der Zeitplan zu halten sind. Das Projekt verzögert sich bis 2037
und wird wohl über acht Milliarden Euro kosten. Derartige Probleme gibt es aber auch in vielen
Kommunen mit kleineren Summen. In der Schweiz wird deswegen das niedrigste und höchste
Angebot schon vor Betrachtung der einzelnen Submissionen ausgeschlossen. Damit kann kein
Unternehmen mit unrealistisch niedrigen Angeboten den Wettbewerb verzerren. Kommunen sollen selbst
entscheiden können, ob sie diese Möglichkeit auch wahrnehmen möchten. Eine Meldepflicht von
Budget-Überschreitungen ans Wettbewerbsregister, wo bereits andere Verfehlungen von
Unternehmen gesammelt werden, kann zudem schwarze Schafe aufdecken und aus dem
Wettbewerb ausschließen.
Antragsteller: Kilian Baumann, JuLis Allgäu